Verwaltungsgerichtshof 1013/67

1013/67Verwaltungsgerichtshof30.11.1967

Regest

Anspruch auf Zuerkennung Rechtzeitigkeit VfGH

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1013/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1967

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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