Verwaltungsgerichtshof 2158/71

2158/71Verwaltungsgerichtshof14.12.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2158/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (FLD für Wien, NÖ und Bgld) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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