Verwaltungsgerichtshof 2205/71

2205/71Verwaltungsgerichtshof30.03.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2205/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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