Verwaltungsgerichtshof 2279/71

2279/71Verwaltungsgerichtshof09.03.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2279/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.646,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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