Verwaltungsgerichtshof 0285/72

0285/72Verwaltungsgerichtshof20.12.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0285/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1972000285.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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