Verwaltungsgerichtshof 0601/72

0601/72Verwaltungsgerichtshof26.04.1973

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0601/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Landeshauptmann von Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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