Verwaltungsgerichtshof 1257/72

1257/72Verwaltungsgerichtshof15.12.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1257/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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