Verwaltungsgerichtshof 1360/72

1360/72Verwaltungsgerichtshof09.03.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1360/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.153,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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