Verwaltungsgerichtshof 1429/72

1429/72Verwaltungsgerichtshof21.12.1972

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Einschreiten einer juristischen Person Zurechenbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1429/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (FLD für Stmk) Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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