Verwaltungsgerichtshof 1750/72

1750/72Verwaltungsgerichtshof23.02.1973

Regest

Bescheidbeschwerde Belangte Behörde als obsiegende Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1750/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1973

Spruch

Die Beschwerde des Prof. Dr. FM in W, vertreten durch Hans Freyborn, Rechtsanwalt in Salzburg, Müllnerhauptstraße 2, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. September 1972, Zl.VIII/2-224/11-1972 (mitbeteiligte Parteien:

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte in St. Pölten, Dr. Karl Renner Promenade 14, Allemgeine Unfallversicherungsanstalt in Wien XX, Webergasse 2-6, Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten in Wien V, Blechturmgasse 11, Landesarbeitsamt Niederösterreich in Wien IV, Schwarzenbergplatz 14), betreffend Beitragspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungsgesetz 1958 für Mehrdienstleistungsvergütungen, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte als mitbeteiligter Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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