Verwaltungsgerichtshof 1987/72

1987/72Verwaltungsgerichtshof24.05.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1987/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972001987.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.