Verwaltungsgerichtshof 1999/72

1999/72Verwaltungsgerichtshof22.06.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1999/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen, bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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