Verwaltungsgerichtshof 0628/73

0628/73Verwaltungsgerichtshof22.06.1973

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0628/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.052,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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