Verwaltungsgerichtshof 1651/73

1651/73Verwaltungsgerichtshof01.07.1975

Regest

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1651/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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