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1651/73•Verwaltungsgerichtshof 1651/73
1651/73Verwaltungsgerichtshof01.07.1975
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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