Verwaltungsgerichtshof 0342/74

0342/74Verwaltungsgerichtshof23.09.1975

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0342/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S2.482,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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