Verwaltungsgerichtshof 0762/74

0762/74Verwaltungsgerichtshof16.06.1975

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0762/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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