Verwaltungsgerichtshof 0871/74

0871/74Verwaltungsgerichtshof09.12.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0871/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974000871.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.649,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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