Verwaltungsgerichtshof 1918/74

1918/74Verwaltungsgerichtshof16.06.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1918/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 1.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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