Verwaltungsgerichtshof 2092/74

2092/74Verwaltungsgerichtshof21.05.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2092/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1975

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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