Verwaltungsgerichtshof 2109/74

2109/74Verwaltungsgerichtshof20.06.1975

Regest

Wiederaufnahme des Verfahrens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2109/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002109.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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