Verwaltungsgerichtshof 2166/74

2166/74Verwaltungsgerichtshof21.04.1975

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2166/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002166.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe, von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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