Verwaltungsgerichtshof 2213/74

2213/74Verwaltungsgerichtshof13.05.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2213/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Präsident der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 2.452,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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