Verwaltungsgerichtshof 0095/75

0095/75Verwaltungsgerichtshof23.05.1975

Regest

Alkotest Voraussetzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0095/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1975000095.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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