Verwaltungsgerichtshof 0434/75

0434/75Verwaltungsgerichtshof11.11.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0434/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.617,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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