Verwaltungsgerichtshof 0448/75

0448/75Verwaltungsgerichtshof03.02.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0448/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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