Verwaltungsgerichtshof 0592/75

0592/75Verwaltungsgerichtshof01.12.1975

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0592/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1975000592.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.560, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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