Verwaltungsgerichtshof 0725/75

0725/75Verwaltungsgerichtshof23.06.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0725/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1975

Spruch

Die Beschwerde der JS in W, vertreten durch den zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wilhelm in Wien I, Schottenbastei 11, gegen das Erkenntnis des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 28. Juni 1974, Zl. VI/4-AO-677/8-1974, betreffend Zusammenlegungsplan K, wird zurückgewiesen.

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