Verwaltungsgerichtshof 0767/75

0767/75Verwaltungsgerichtshof27.10.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0767/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1975

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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