Verwaltungsgerichtshof 0806/75

0806/75Verwaltungsgerichtshof13.10.1975

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0806/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.348,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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