Verwaltungsgerichtshof 1014/75

1014/75Verwaltungsgerichtshof27.11.1975

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1014/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1975

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.505,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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