Verwaltungsgerichtshof 1160/75

1160/75Verwaltungsgerichtshof19.01.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1160/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.01.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975001160.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 45 Abs. 1 KFG 1967 bestraft wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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