Verwaltungsgerichtshof 1278/75

1278/75Verwaltungsgerichtshof27.11.1975

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1278/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1975

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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