Verwaltungsgerichtshof 1447/75

1447/75Verwaltungsgerichtshof02.02.1976

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Überprüfung durch VwGH Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1447/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.501,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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