Verwaltungsgerichtshof 2468/76

2468/76Verwaltungsgerichtshof06.02.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2468/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 150,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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