Verwaltungsgerichtshof 1441/77

1441/77Verwaltungsgerichtshof21.12.1978

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1441/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977001441.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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