Verwaltungsgerichtshof 2101/77

2101/77Verwaltungsgerichtshof21.12.1978

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2101/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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