Verwaltungsgerichtshof 0038/78

0038/78Verwaltungsgerichtshof17.01.1979

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0038/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 900,--, an die erstmitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.610,-- und an die zweitmitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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