Verwaltungsgerichtshof 0892/78

0892/78Verwaltungsgerichtshof14.02.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0892/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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