Verwaltungsgerichtshof 0945/78

0945/78Verwaltungsgerichtshof09.01.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0945/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.01.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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