Verwaltungsgerichtshof 2781/78

2781/78Verwaltungsgerichtshof16.01.1979

Regest

Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2781/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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