Verwaltungsgerichtshof 2971/78

2971/78Verwaltungsgerichtshof27.02.1979

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Verwaltungsgerichtshof 2971/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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