Verwaltungsgerichtshof 85/05/0117

85/05/0117Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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