Verwaltungsgerichtshof 86/07/0038

86/07/0038Verwaltungsgerichtshof10.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.