Verwaltungsgerichtshof 86/17/0056

86/17/0056Verwaltungsgerichtshof29.03.1990

Regest

Verwaltungsvorschrift Verantwortlicheneigenschaft Organe juristischer Personen (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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