Verwaltungsgerichtshof 86/18/0241

86/18/0241Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/18/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtich der Übertretung nach § 9 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, hinsichtlich der Übertretung nach § 14 Abs. 2 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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