Verwaltungsgerichtshof 87/07/0053

87/07/0053Verwaltungsgerichtshof09.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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