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87/07/0128•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0128
87/07/0128Verwaltungsgerichtshof07.05.1991
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei S 11.480,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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