Verwaltungsgerichtshof 87/14/0122

87/14/0122Verwaltungsgerichtshof03.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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