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88/03/0172•Verwaltungsgerichtshof 88/03/0172
88/03/0172Verwaltungsgerichtshof22.02.1989
Formgebrechen behebbare Bevollmächtigung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Kanzleigemeinschaft Prozeßvollmacht Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten Vertreters
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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