Verwaltungsgerichtshof 88/05/0080

88/05/0080Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Verfahrensbestimmungen Anforderung an ein Gutachten Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.408,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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