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88/05/0080•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0080
88/05/0080Verwaltungsgerichtshof14.05.1991
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Verfahrensbestimmungen Anforderung an ein Gutachten Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.408,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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